Barrierefrei.at – Inklusion für alle
Wir bieten aktuelle Informationen, praktische Ressourcen und eine Plattform für Austausch zum Thema Barrierefreiheit in Österreich und Europa.
Von Fachleuten bis hin zu Betroffenen – unsere Plattform ist ein Wegweiser für alle zu einem barrierefreien Leben.
Aktuelle Themen
Artikel rund um das Thema Barrierefreiheit finden Sie in unserem Blog
Digital Barrierefrei
Was bedeutet das, und welche gesetzlichen Regelungen sind einzuhalten?
Experten
Vernetzen Sie sich mit unseren Experten oder werden Sie Teil des Projekts
Barrierefrei? Check!
Wir bieten Unterstützung bei der Umsetzung digitaler Barrierefreiheit
Unsere Vision
Gemeinsam streben wir nach einer Welt, in der Barrierefreiheit Selbstverständlichkeit ist.
Vielfalt und Entfaltung
Wir setzen uns für eine Gesellschaft ein, die Vielfalt schätzt und jedem Individuum ermöglicht, sein Potenzial voll auszuschöpfen – ohne Barrieren, ohne Einschränkungen.
Zugang für alle
Von kognitiven Herausforderungen bis hin zu sprachlichen Barrieren – wir stehen für Inklusion und Zugänglichkeit in jeder Form und bieten mit dieser Plattform eine Basis für Information und Vernetzung.
Ist Ihre Website barrierefrei?
Im Juni 2025 treten europaweit Regelungen in Kraft, die erfordern, dass manche digitalen Angebote barrierefrei anzubieten sind.
Sind Sie dafür gerüstet? Kann Ihre Website mit dem Screenreader besucht werden? Und was bedeutet eigentlich WCAG2-konform?
Melden Sie sich bei uns für ein Beratungsgespräch, oder buchen Sie gleich unseren Barrierefrei-Check.
Michael Apostol, unser Experte für
Digitale Barrierefreiheit
„Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Apps und digitale Inhalte so gestaltet sind, dass jeder sie nutzen kann.“
Es geht darum, sicherzustellen, dass alle Informationen und Dienste im Internet für jeden zugänglich sind, egal welche Hilfsmittel sie verwenden oder wie sie auf Inhalte zugreifen.
Das betrifft zum Beispiel Menschen mit Sehbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten sowie viele mehr.
Blogbeiträge
Aktuelles und Informatives rund um das Thema Barrierefreiheit
Das Wichtigste zur EU-Richtlinie für digitale Barrierefreiheit
Die EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit (2016/2102) gewährleistet den gleichberechtigten Zugang zu Online-Diensten für alle Bürger:innen der EU. Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen müssen barrierefrei und für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. Barrierefrei.at unterstützt Sie dabei, diese Richtlinie effizient umzusetzen.
Pflicht zu barrierefreien Websites ab 2025
Ab 2025 tritt eine gesetzliche Verpflichtung in Kraft, die alle Websites zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet. Diese Veränderung ist entscheidend für Unternehmen und Organisationen, die im Internet präsent sind. Im Folgenden erfahren Sie alles, was Sie über die Pflicht zu barrierefreien Websites wissen müssen und wie Sie sicherstellen können, dass Ihre Website den neuen Anforderungen entspricht.
10 Tipps, um auf Instagram barrierefrei zu sein
Die digitale Barrierefreiheit auf Social Media Plattformen wie Instagram ist nicht mehr nur eine ethische Frage, sondern wird ab 2025 durch das BaFG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) auch gesetzlich vorgeschrieben sein. Damit Ihr Instagram-Account barrierefrei ist, haben wir von Barrierefrei.at zehn essenzielle Tipps für Sie zusammengestellt.
Machen Sie mit!
Egal ob Sie Experte sind oder einfach nur einen Unterschied machen möchten – Ihre Beteiligung ist willkommen. Wir laden Privatpersonen, Institutionen, Vereine und Unternehmen ein, sich uns anzuschließen. Gemeinsam können wir eine barrierefreie Welt gestalten.
FAQs
Fragen und Antworten zum Thema Barrierefreiheit
Das BaFG betrifft sowohl physische Produkte sowie digitale Dienstleistungen. Im digitalen Bereich umfasst dies Websites und Apps, die zu einem Verbrauchervertrag führen. Beispiele sind:
- Web-Shops und Apps im E-Commerce
- Hotel- und Reiseportale, auf denen Buchungen getätigt werden können
- Verlage, die digitale Publikationen anbieten
- Websites, auf denen digitale Mitgliedschaften und Abonnements abgeschlossen werden können oder Terminbuchungen möglich sind.
Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro.
Ausgenommene Inhalte:
- Zeitbasierte Medien, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden.
- Dateiformate von Büro-Anwendungen, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden.
- Online-Karten und Kartendienste, sofern wesentliche Navigationsinformationen barrierefrei in digitaler Form bereitgestellt werden.
- Inhalte von Dritten, die weder von dem betreffenden Wirtschaftsakteur finanziert, entwickelt noch kontrolliert werden.
- Inhalte von Websites und mobilen Apps, die als Archive gelten und nach dem 28. Juni 2025 nicht mehr aktualisiert oder überarbeitet werden.
Kleinstunternehmen:
- Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter:innen.
- Unternehmen mit einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro.
Bei Nichteinhaltung des Gesetzes sind Strafen bis zu 80.000 Euro möglich (Stand: 01.03.2024).
Ab dem 28. Juni 2025 werden mit dem Barrierefreiheitsgesetzbestimmte Unternehmen verpflichtet sein, für bestimmte Produkte und Dienstleistungen (z.B. Websites, Selbstbedienungsterminals, Computer, Mobiltelefone, e-Book-Lesegeräte, Webshops, Online-Terminbuchung) Barrierefreiheitsanforderungen einzuhalten.