Wie groß müssen Türen und Durchgänge für barrierefreie Zugänge sein?

Türen und Durchgänge für barrierefreie Zugänge müssen in der Regel mindestens 90 cm breit sein, damit ein Rollstuhl problemlos durchpasst. Idealerweise sind die Türen 100 cm breit, um zusätzlichen Bewegungsspielraum zu bieten. Auch Flure und Durchgänge sollen entsprechend breit sein.  

Welche Gebäude müssen in Österreich barrierefrei sein?

In Österreich müssen folgende Gebäude barrierefrei sein: Die Vorschriften zur Barrierefreiheit sind im Österreichischen Behindertengleichstellungsgesetz und der Bauordnung geregelt. 

Wann ist ein Zugang barrierefrei?

Ein Zugang ist barrierefrei, wenn alle Menschen ihn ohne Hindernisse nutzen können. Dazu gehören: