Pflicht zu barrierefreien Websites ab 2025

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft, welches private Wirtschaftsakteure, die gewisse Produkte oder Dienstleistungen anbieten, verpflichtet, Barrierefreiheitsanforderungen zu beachten.  Im Folgenden erfahren Sie alles, was Sie über die Pflicht zu barrierefreien Websites wissen müssen und wie Sie sicherstellen können, dass Ihre Website den neuen Anforderungen entspricht.

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites und digitale Inhalte so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen genutzt werden können, unabhängig von ihren körperlichen oder geistigen Fähigkeiten. Dies umfasst unter anderem die Anpassung von Texten für Menschen mit Sehbehinderungen, die Bereitstellung von Untertiteln für Videos und die intuitive Navigation für Menschen mit motorischen Einschränkungen. 

Bei Barrierefrei.at sind wir spezialisiert darauf, digitale Barrierefreiheit für unsere Kund:innen zu gewährleisten. Unser Ziel ist es, dass Ihre Website für jede:n zugänglich ist und den gesetzlichen Anforderungen entspricht. 

Zwei Frauen, eine davon mit Down-Syndrom, arbeiten und lachen an einem Laptop zusammen.

Das BaFG: Gesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen

Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ist die gesetzliche Grundlage und tritt endgültig am 28. Juni 2025 in Kraft.[1] Es verpflichtet Unternehmer, die digitale Produkte oder Dienstleistungen im Sinne des § 2 BaFG anbieten, dazu, dass ihre Websites den Standards der Barrierefreiheit entsprechen. Bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen bis zu 80.000 €, weshalb es unerlässlich ist, sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut zu machen. (Auf die Ausnahmeregelung nach § 3 Z 19 iVm § 6 BaFG für Kleinunternehmer, die erfasste Dienstleistungen anbieten, würde ich nicht explizit eingehen).


[1] Vgl https://www.usp.gv.at/gesetzliche-neuerungen/archiv-bgbl-2023/barrierefreiheitsgesetz.html

Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ist die gesetzliche Grundlage und tritt ab 2025 in Kraft. Es verpflichtet alle öffentlichen und privaten Websites, die Standards der Barrierefreiheit zu erfüllen und ihre digitalen Inhalte für alle zugänglich zu machen. Bei Nichteinhaltung drohen Strafen und Sanktionen, weshalb es unerlässlich ist, sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut zu machen. 

Wann ist eine Website barrierefrei? 

Eine Website gilt als barrierefrei, wenn sie den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) entspricht. Diese Richtlinien definieren verschiedene Ebenen der Barrierefreiheit, die von der grundlegenden Zugänglichkeit (Level A) bis zur umfassenden Zugänglichkeit (Level AAA) reichen. 

Eine barrierefreie Website muss folgende Kriterien erfüllen: 

  • Perceivable: Inhalte müssen für alle Sinne erfassbar sein. 
  • Operable: Die Navigation muss für alle Benutzer:innen möglich sein. 
  • Understandable: Informationen und Bedienungselemente müssen verständlich sein. 
  • Robust: Inhalte müssen von einer Vielzahl von Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, interpretierbar sein. 

Quelle: https://wcag.com/resource/what-is-wcag/  

Wie macht man eine Website barrierefrei? 

Die Umsetzung einer barrierefreien Website erfordert mehrere Schritte, die sorgfältig geplant und durchgeführt werden müssen. Die wichtigsten Maßnahmen sind: 

  1. Audit der aktuellen Website: Überprüfen Sie Ihre bestehende Website auf Barrierefreiheitsmängel. 
  1. Verwendung semantischer HTMLs: Strukturieren Sie Ihre Inhalte korrekt, um sicherzustellen, dass sie von Screenreadern gelesen werden können. 
  1. Alternativtexte für Bilder: Stellen Sie sicher, dass alle Bilder mit Alternativtexten versehen sind. 
  1. Untertitel und Transkripte: Bieten Sie Untertitel für Videos und Transkripte für Audioinhalte an. 
  1. Tastaturnavigation: Ihre Website sollte vollständig mit der Tastatur navigierbar sein. 
  1. Kontraste und Schriftgrößen: Achten Sie auf ausreichende Kontraste und gut lesbare Schriftgrößen. 

Unsere Expert:innen bei Barrierefrei.at unterstützen Sie dabei, diese Maßnahmen effektiv umzusetzen und Ihre Website gemäß den gesetzlichen Vorgaben barrierefrei zu gestalten.

Was, wenn meine Website die Pflicht zur Barrierefreiheit nicht erfüllt? 

Erfasste Unternehmer, welche Produkte oder Dienstleistungen im Sinne des § 2 BaFG anbieten, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn ihre Website die Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit ab dem 28. Juni 2025 nicht erfüllen. Zu den rechtlichen Konsequenzen gehören Geldstrafen bis zu 80.000 €, auf gesellschaftlicher Ebene ist möglicherweise mit einem Imageschaden zu rechnen.

Um diese Risiken zu vermeiden, ist es ratsam, bereits jetzt Maßnahmen zu ergreifen.  

Barrierefrei.at bietet umfassende Dienstleistungen, wie z. B. einen Barrierefrei-Check, um Ihre Website auf den neuesten Stand zu bringen. Unser Team aus erfahrenen Fachleuten führt Audits durch, entwickelt maßgeschneiderte Lösungen und schult Ihr Team, damit Ihre Website dauerhaft barrierefrei bleibt. 

Mit der bevorstehenden Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit ab dem 28. Juni 2025 ist es wichtiger denn je, sich auf diese Veränderungen vorzubereiten. Lassen Sie sich von Barrierefrei.at unterstützen und stellen Sie sicher, dass Ihre Website den gesetzlichen Anforderungen entspricht.   

Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Schritt in Richtung einer barrierefreien digitalen Zukunft zu machen. 

Eine Gruppe von Unternehmensfachleuten sitzt am Konferenztisch.