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Klaus Höckner vertritt Österreich im neu etablierten EU-Center für Barrierefreiheit

Ernennung zum National Expert im AccessibleEU Centre unterstreicht Österreichs Engagement für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Klaus Höckner, der langjährige Vorstand der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs, wurde kürzlich zum österreichischen Vertreter und „National Expert“ im neu gegründeten AccessibleEU Centre ernannt. Dieses Zentrum, eine Initiative der EU-Kommission, zielt darauf ab, die Barrierefreiheit in der EU durch die Sammlung und Bereitstellung von Ressourcen und Informationen zu stärken. Höckner, der auch ein ausgewiesener Experte für digitale Barrierefreiheit ist, wird in dieser Rolle die Interessen und Rechte von Menschen mit Behinderungen auf EU-Ebene vertreten.

Das AccessibleEU Centre, das am 4. Juli offiziell in Brüssel eingeführt wird, hat es sich zum Ziel gesetzt, die unterschiedlichen nationalen Standards im Bereich Barrierefreiheit zu harmonisieren. Geplante Aktivitäten umfassen Workshops, Informationsveranstaltungen und die Einrichtung einer Online-Bibliothek, die als umfassende Informationsquelle dienen soll. Ein weiterer wichtiger Aspekt des Zentrums ist die Förderung des Austauschs zwischen der Community, der EU-Kommission und lokalen Entscheidungsträger:innen aus Wirtschaft und Politik. Zudem ist jährlich die Durchführung einer wissenschaftlichen Studie und die Entwicklung neuer Barrierefreiheitsstandards geplant.

Die Gründung des Zentrums, ein Teil der Europäischen Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030, erfolgte nach einer Entscheidung des Europaparlaments im Juli 2022. Die Einrichtung spiegelt das wachsende Bewusstsein und Engagement für Barrierefreiheit in der EU wider.

Neben seiner Rolle im AccessibleEU Centre hat sich Klaus Höckner auch auf nationaler Ebene stark gemacht. Erst kürzlich wurde unter seiner Mitwirkung das neue Barrierefreiheitsgesetz für digitale Anwendungen im Sozialausschuss des Nationalrats beschlossen, welches ab 2025 eine gesetzliche Verpflichtung für die barrierefreie Gestaltung digitaler Produkte und Dienstleistungen einführt.