Ein blaues Bild mit weißen Kreisen als Blog-Beitragsbild

Die Forderung nach einem Gebärdensprachgesetz in Deutschland: Ein Schritt hin zu mehr Anerkennung und Inklusion

Der Deutsche Gehörlosen-Bund setzt sich für die Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache als Minderheitensprache ein, um die Rechte der Gebärdensprachgemeinschaft zu stärken.

Am 20. April forderte der Deutsche Gehörlosen-Bund in einer deutlichen Stellungnahme, dass die Deutsche Gebärdensprache (DGS) als Minderheitensprache anerkannt und systematisch sowie nachhaltig geschützt und gefördert werden sollte. Diese Forderung schließt die Dringlichkeit eines spezifischen Gebärdensprachgesetzes ein, um den Status und die Rechte der DGS und ihrer Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland zu sichern.

Die aktuelle rechtliche Lage sieht die Deutsche Gebärdensprache zwar seit dem 1. Mai 2002, mit dem Inkrafttreten des § 6 Abs. 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes, als eigenständige Sprache an, doch sie ist bis heute nicht als Minderheitensprache anerkannt. Diese Anerkennung könnte die Situation für die Nutzerinnen und Nutzer der DGS erheblich verbessern, vergleichbar mit anderen Minderheitensprachen wie Dänisch oder Niederdeutsch.

In der Vergangenheit waren Gebärdensprachnutzer während des Nationalsozialismus schweren Repressionen ausgesetzt, was die Überlieferung ihres sprachlich-kulturellen Erbes erheblich beeinträchtigte. Erst in den letzten Jahrzehnten beginnt sich die Situation durch die Organisation in Verbänden wie dem Deutschen Gehörlosen-Bund und die wissenschaftliche Erforschung an Universitäten zu verbessern.

Der Deutsche Gehörlosen-Bund appelliert an die Bundesregierung, sich an den Vorgaben des Grundgesetzes und den Maßgaben der Europäischen Union, insbesondere der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, zu orientieren. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Deutsche Gebärdensprache als integralen und gleichberechtigten Teil der deutschen Sprachlandschaft zu etablieren.

Fazit:

Die Forderung nach einem Gebärdensprachgesetz und der Anerkennung der DGS als Minderheitensprache stellt einen kritischen Schritt dar, um die kulturellen und sprachlichen Rechte der Gebärdensprachgemeinschaft zu stärken und ihre vollständige Inklusion in die Gesellschaft zu fördern. Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung auf diese dringenden Appelle reagieren wird.