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Digitale Barrierefreiheit ab 2025: Was man dazu wissen sollte

Ab Juni 2025 müssen digitale Produkte barrierefrei sein. Wir informieren über das neue Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) und seine Auswirkungen.

Ende Mai besuchten wir eine Veranstaltung der WKO Wien Fachgruppe UBIT zum Thema Barrierefreiheit. Unter dem Titel „Accessibility – Barrierefreiheit wird ab 2025 zur Pflicht: was zu tun ist“ wurden aktuelle Informationen und praktische Einblicke rund um das neue Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) präsentiert, das ab Juni 2025 in Kraft tritt.

Mit dem Gesetz werden private Wirtschaftsakteure verpflichtet, Barrierefreiheitsanforderungen einzuhalten, wenn ihre Produkte oder/und Dienstleistungen in den Anwendungsbereich des BaFG fallen. Dies betrifft neben digitalen Infrastrukturanbietern wie Verkehrsbetriebe und Banken vor allem Online-Shops, Apps, digitale Produkte und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr im Rahmen eines Verbrauchervertrages.

Beispiele Geltungsbereich
(Auszug aus Informationen zum Barrierefreiheitsgesetz)

  • Web-Shops und Apps im E-Commerce
  • Hotel- und Reiseportale, auf denen Buchungen getätigt werden können
  • Verlage, die digitale Publikationen anbieten
  • Webseiten, auf denen digitale Mitgliedschaften und Abonnements abgeschlossen werden können

Eine Ausnahme bilden Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro.

Die genauen Anforderungen und welche Produkte und Dienstleistungen genau unter das BaFG fallen, können künftig bei der Monitoring- und Beschwerdestelle im Sozialministerium erfragt werden. Diese Stelle wird im Laufe des Jahres 2024 eingerichtet.

Im Zuge der Veranstaltung hat Martin Mayrhofer, selbst betroffen, eindrucksvoll demonstriert, wie blinde Menschen mit Screenreadern und assistierenden Technologien im Web navigieren. Struktur, Aufbau und Orientierung sind hier wesentlich, da die mittels Screenreader eine Website nur Stück um Stück erarbeitet werden kann.

Zum Thema passend wurden auch Accessibility-Plugins und Ihre Funktionen diskutiert. Der Tenor dazu ist, dass Widgets und Overlays zwar einen Zusatznutzen bieten, jedoch alleine keine WCAG- oder Gesetzeskonformität erreichen können. Dazu stellen sie für Screenreader-NutzerInnen oft eine zusätzliche Hürde dar.

Abschließend wurde auf die Ausbildungsmöglichkeit „WebAccessability“ der UBIT-Akademie INCITE hingewiesen. Unser Experte Michael Apostol ist Absolvent des Lehrgangs und somit einer der 68 zertifizierten Experten, die mit dem neuesten Wissen zu den gesetzlichen Vorgaben und technischen Umsetzungsmöglichkeiten beraten können.

Die Veranstaltung der Fachgruppe UBIT Wien bot wertvolle Einblicke in das kommende Barrierefreiheitsgesetz und dessen Auswirkungen. Es wurde klar, dass Barrierefreiheit nicht nur gesetzlich gefordert, sondern auch ein gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Vorteil ist. Für Unternehmen und Dienstleister gilt es jetzt, die nötigen Maßnahmen zu ergreifen und sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.