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Der Neue Horizont der Barrierefreiheit: Richtlinien und Anforderungen ab 2025

Wie die EU-Richtlinien die digitale Barrierefreiheit für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen verändern

Die Barrierefreiheit digitaler Angebote ist ein zentrales Anliegen der Europäischen Union, um sicherzustellen, dass alle Menschen, unabhängig von ihren körperlichen oder sensorischen Fähigkeiten, Zugang zu digitalen Ressourcen haben. Durch die Richtlinie (EU) 2016/2102 sind öffentliche Stellen bereits verpflichtet, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Ab Juni 2025 wird diese Anforderung durch die Richtlinie (EU) 2019/882, bekannt als der „European Accessibility Act“, auch auf private Unternehmen ausgeweitet – mit Ausnahmen für Kleinstunternehmen.

Zielbereiche der neuen EU-Richtlinie

Die kommende Gesetzgebung zielt darauf ab, eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen barrierefrei zu machen. Dazu gehören:

  • Technologie und Hardware: Computer, Betriebssysteme und Smartphones
  • Selbstbedienungsgeräte: Geldautomaten und Check-in-Automaten
  • Medien und Kommunikation: Fernsehgeräte, Telefondienste und Zugang zu audiovisuellen Medien
  • Transport und Dienstleistungen: Zugänglichkeit in Flug-, Bahn- und Schiffsverkehr
  • Finanzdienstleistungen und Handel: Bankdienstleistungen und E-Commerce

Grundlegende Kriterien für barrierefreies Webdesign

Die Richtlinie definiert vier Schlüsselkriterien für barrierefreies Webdesign:

  1. Wahrnehmbarkeit: Inhalte sollten so aufbereitet sein, dass sie leicht wahrnehmbar sind. Dies beinhaltet textliche Alternativen für nicht-textliche Inhalte, klaren Kontrast und gut lesbare Texte.
  2. Bedienbarkeit: Websites müssen vollständig über Tastatur bedienbar sein, ohne Sackgassen in der Navigation. Auch sollten Inhalte so strukturiert sein, dass sie leicht zu navigieren sind.
  3. Verständlichkeit: Die Nutzung der Website sollte intuitiv und vorhersehbar sein. Einfache Sprache und klare Erklärungen zu Fachbegriffen erhöhen die Verständlichkeit.
  4. Robustheit: Inhalte sollten robust genug sein, um von verschiedenen Benutzeragenten, inklusive assistiver Technologien, zuverlässig interpretiert zu werden.

Fazit

Obwohl die nationale Umsetzung der EU-Richtlinien noch aussteht und Details zur genauen Anwendung der Gesetze noch präzisiert werden müssen, lohnt es sich für alle Betreiber digitaler Angebote, schon jetzt in die Barrierefreiheit zu investieren. Neben der Erfüllung rechtlicher Anforderungen kann barrierefreies Webdesign auch die Kundenzufriedenheit verbessern und den Zugang zu digitalen Angeboten für eine breitere Nutzergruppe erleichtern.