Eine Brücke, die zwei Seiten verbindet

Digitale Barrierefreiheit

Gleicher Zugang für alle zu digitalen Inhalten, unabhängig der Fähigkeiten. Das wird durch Regelungen wie insb. der EU -Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act – EAA) verpflichtend.

Was bedeutet “digital barrierefrei”?


Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Apps und alle Arten von digitalen Inhalten so gestaltet sind, dass jeder sie nutzen kann.

Das schließt Menschen mit Behinderungen wie Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten mit ein. Es geht darum, sicherzustellen, dass alle Informationen und Dienste im Internet für jeden zugänglich sind, egal welche Hilfsmittel sie verwenden oder wie sie auf Inhalte zugreifen.

Dabei gelten die Web Content Accessibility Guidelines als internationaler Standard zur barrierefreien Gestaltung von Internetangeboten.

Eine Frau sitzt vor einem Laptop und programmiert

Vorteile für alle

Für den End-User bedeutet “digitale Barrierefreiheit” mehr Selbstständigkeit und Teilhabe am digitalen Leben. Unternehmen profitieren aber ebenfalls, da ihre Inhalte einer breiteren Zielgruppe zugänglich werden, was die Kundenzufriedenheit und Reichweite erhöht.

Zudem signalisieren barrierefreie Websites soziale Verantwortung und können zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen beitragen. Kurz gesagt, digitale Barrierefreiheit nützt allen – sie erweitert den Zugang zu Informationen und öffnet Unternehmen die Tür zu neuen Märkten und Möglichkeiten.

Inklusion

Für Gleichberechtigung im digitalen Leben

Zugänglichkeit

Verbesserter Zugang zu Informationen und Diensten

Reichweite

Erweitert die Zielgruppe von Websites und digitalen Inhalten

Rechtliche Konformität

Gesetzliche Anforderungen erfüllen, Sanktionen vermeiden

Benutzerfreundlichkeit

Nutzerzufriedenheit steigt durch verbesserte Usability

Positive Imagebildung

Soziale Verantwortung zeigen und eigenes Markenbild stärken

Worauf ist zu achten?

Für eine digital barrierefreie Webapplikation sollten Sie bei der Umsetzung, bzw. laufenden Optimierung eine Vielzahl von Aspekten berücksichtigen, darunter fallen beispielsweise:

  1. Textalternativen: Stellen Sie Textbeschreibungen für alle visuellen Inhalte bereit.
  2. Kontraste: Sorgen Sie für klare Kontraste zwischen Text und Hintergrund.
  3. Bedienbarkeit: Gewährleisten Sie die vollständige Bedienbarkeit der Website über die Tastatur.
  4. Verständlichkeit: Halten Sie Navigation und Interface konsistent und vorhersehbar.
  5. Fehlerbehebung: Bieten Sie Hilfestellungen für das Erkennen und Korrigieren von Eingabefehlern an.
  6. Anpassungsfähigkeit: Ermöglichen Sie Anpassungen für zum Beispiel die Skalierbarkeit von Texten.
  7. Laufende Optimierungen: Über eine Möglichkeit, Barrieren zu melden, sollen Services und Inhalte laufend optimiert und angepasst werden.

Gesetzliche Regelungen

Am 28. Juni 2025 tritt das das Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsgesetz – BaFG), welches den European Accessibility Act (EAA) umsetzt, (vollständig) in Kraft. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen zu harmonisieren und somit den Binnenmarkt zu stärken.

Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) bzw. der European Accessibility Act (EAA) betrifft eine breite Palette an Produkten und Dienstleistungen, darunter ua.

  • PCs, Smartphones, E-Commerce, Bankdienstleistungen und viele mehr
  • Websites und mobile Apps für bestimmte private Unternehmen
  • Elektronische Kommunikationsdienste und zugehörige Endgeräte wie Smartphones und Tablets
  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr wie beispielsweise Online-Shops

Digitale Barrierefreiheit für Unternehmen

Mit dem Gesetz werden private Wirtschaftsakteure verpflichtet, Barrierefreiheitsanforderungen einzuhalten, wenn ihre Produkte oder/und Dienstleistungen in den Anwendungsbereich des BaFG fallen. Dies betrifft neben Verkehrsbetrieben und Banken vor allem Online-Shops, Apps, digitale Produkte und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr im Rahmen eines Verbrauchervertrages.

Beispiele:
(Auszug aus Informationen zum Barrierefreiheitsgesetz)

  • Web-Shops und Apps im E-Commerce
  • Hotel- und Reiseportale, auf denen Buchungen getätigt werden können
  • Verlage, die digitale Publikationen anbieten
  • Webseiten, auf denen digitale Mitgliedschaften und Abonnements abgeschlossen werden können

Eine Ausnahme bilden Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro. Kleinstunternehmen müssen die Barrierefreiheitsanforderungen grundsätzlich nur erfüllen, wenn sie erfasste Produkte in den Verkehr bringen, nicht aber, wenn sie erfasste Dienstleistungen erbringen.

Die genauen Anforderungen und welche Produkte und Dienstleistungen genau unter das BaFG fallen, können künftig bei der Monitoring- und Beschwerdestelle im Sozialministerium erfragt werden. Diese Stelle wird im Laufe des Jahres 2024 eingerichtet.


Barrierefreiheit ist nicht nur eine Frage der Technik oder des Designs – es ist ein Grundrecht.

Michael Apostol

Österreichische Gesetzgebung

In Österreich ist die digitale Barrierefreiheit durch eine Reihe von Gesetzen und Richtlinien festgelegt, die sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen und Dienstleistungen haben. Dies beginnt mit dem Gleichheitsgrundsatz in der Österreichischen Bundesverfassung und setzt sich fort im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, welches welches der Verwaltung des Bundes zahlreiche Diskriminierungsverbote auferlegt.

Österreichische Bundesverfassung

Artikel 7 normiert den Gleichheitsgrundsatz und ein Diskriminierungsverbot.


Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz

Verbietet der Verwaltung, Menschen mit einer Behinderung unmittelbar oder mittelbar zu diskriminieren.


Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG)

Der Bund und sonstige staatliche Einrichtungen müssen ihre Websites und Apps besser zugänglich machen, indem sie sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestalten.


Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)

Das BaFG dient der Umsetzung des European Accessability Act und regelt die Barrierefreiheit im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie. Es erfasst zahlreiche private Wirtschaftsakteure.

EU-Richtlinien

Zusätzlich wird die digitale Barrierefreiheit durch den European Accessibility Act (EAA, Richtlinie 2019/882) erweitert, welcher im Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) auf nationaler Ebene umgesetzt wird. Dies betrifft eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen, wie PCs, Smartphones, E-Commerce und mehr, wobei Kleinstunternehmen unter bestimmten Bedingungen ausgenommen sind.

Richtlinie 2016/2102 (Web Accessibility Directive)

Barrierefreier Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.


Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act – EAA)

Setzt Barrierefreiheitsanforderungen für eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen.

Ist Ihre Website barrierefrei?

Im Juni 2025 treten europaweit Regelungen in Kraft, die erfordern, dass manche digitalen Angebote barrierefrei anzubieten sind.
Sind Sie dafür gerüstet? Kann Ihre Website mit dem Screenreader besucht werden? Und was bedeutet eigentlich WCAG2-konform?
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