Wann ist ein Zugang barrierefrei?

Ein Zugang ist barrierefrei, wenn alle Menschen ihn ohne Hindernisse nutzen können. Dazu gehören: 

  • Stufenlose Eingänge, damit Menschen im Rollstuhl oder mit Gehhilfen problemlos eintreten können. 
  • Rampen mit geringer Steigung statt Treppen. 
  • Automatische oder leicht zu öffnende Türen
  • Ausreichend breite Türen und Durchgänge, damit Rollstühle hindurchpassen. 

Welche Gebäude müssen in Österreich barrierefrei sein?

In Österreich müssen folgende Gebäude barrierefrei sein:

  • Öffentliche Gebäude, wie Schulen, Behörden und Krankenhäuser. 
  • Geschäftsgebäude, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, wie Banken, Supermärkte und Restaurants. 
  • Wohnbauten, wenn sie nach 2008 errichtet wurden, sowie größere Wohnhäuser mit mehr als drei Stockwerken. 

Die Vorschriften zur Barrierefreiheit sind im Österreichischen Behindertengleichstellungsgesetz und der Bauordnung geregelt. 

Wie groß müssen Türen und Durchgänge für barrierefreie Zugänge sein?

Türen und Durchgänge für barrierefreie Zugänge müssen in der Regel mindestens 90 cm breit sein, damit ein Rollstuhl problemlos durchpasst. Idealerweise sind die Türen 100 cm breit, um zusätzlichen Bewegungsspielraum zu bieten. Auch Flure und Durchgänge sollen entsprechend breit sein.