Was ist das EU-Barrierefreiheitsgesetz 2025?

Das EU-Barrierefreiheitsgesetz 2025 (European Accessibility Act) verpflichtet Unternehmen und Organisationen, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Ab 2025 müssen zum Beispiel Websites, Apps, Online-Shops, Bankdienste und E-Books für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. Ziel ist es, Gleichberechtigung zu fördern und Hindernisse im digitalen und physischen Raum zu beseitigen. 

Worum geht es im neuen Barrierefreiheitsgesetz BaFG?

Das Gesetz verpflichtet private Wirtschaftsakteure, Barrierefreiheitsanforderungen einzuhalten, wenn ihre Produkte oder/und Dienstleistungen in den Anwendungsbereich des BaFG fallen. Dies betrifft neben digitalen Infrastrukturanbietern wie Verkehrsbetriebe und Banken vor allem Online-Shops, Apps, digitale Produkte und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr im Rahmen eines Verbrauchervertrages.

Wen betrifft das Barrierefreiheitsgesetz BaFG in Österreich?

Das BaFG betrifft sowohl physische Produkte sowie digitale Dienstleistungen. Im digitalen Bereich umfasst dies Websites und Apps, die zu einem Verbrauchervertrag führen. Beispiele sind:

  • Web-Shops und Apps im E-Commerce 
  • Hotel- und Reiseportale, auf denen Buchungen getätigt werden können 
  • Verlage, die digitale Publikationen anbieten 
  • Websites, auf denen digitale Mitgliedschaften und Abonnements abgeschlossen werden können oder Terminbuchungen möglich sind. 

Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro

Was ist die EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit?

Die EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit (2016/2102) verlangt, dass öffentliche Stellen in der EU ihre Websites und mobilen Apps barrierefrei gestalten. Sie stellt sicher, dass alle Bürger:innen Zugang zu wichtigen Informationen und Diensten haben. Betroffen sind z.B. Behörden-Websites, Schulen, Krankenhäuser und Universitäten

Was sind WCAG 2.1 Level A- und AA-Standards?

  • Level A ist das Grundniveau der Barrierefreiheit. Es deckt die Mindestanforderungen ab, wie z.B. Alt-Texte für Bilder und die Möglichkeit, die Seite mit der Tastatur zu navigieren. 
  • Level AA ist der mittlere Standard und sorgt dafür, dass Inhalte für eine breite Nutzer:innengruppe zugänglich sind. Diese Standards umfassen Dinge wie lesbare Texte, einfache Navigation und gute Kontraste

Was ist der Unterschied zwischen AA und AAA?

  • Level AA ist der mittlere Standard, der sicherstellt, dass die meisten Menschen, einschließlich vieler Menschen mit Behinderungen, eine Website nutzen können.
  • Level AAA ist der höchste Standard. Er erfüllt zusätzliche Anforderungen, um die Barrierefreiheit noch weiter zu verbessern, z. B. durch erweiterte Textbeschreibungenhöhere Kontrastanforderungen und sehr einfache Sprache. AAA ist schwieriger zu erreichen und nicht immer für jede Website erforderlich.

Was ist WCAG 2.2 AAA?

WCAG 2.2 AAA ist der höchste Standard der neuen WCAG-Version 2.2. Er erweitert die bisherigen Vorgaben mit noch strengeren Anforderungen, um Menschen mit Behinderungen besser zu unterstützen. Zu den neuen Regeln gehören unter anderem detailliertere Textbeschreibungen, strengere Kontrastanforderungen und die Nutzung besonders einfacher Sprache.

Was bedeutet ADA-konform?

ADA-konform bedeutet, dass eine Website oder Dienstleistung den Vorgaben des Americans with Disabilities Act (ADA) entspricht. Das Gesetz verlangt, dass Menschen mit Behinderungen alles genauso nutzen können wie andere.

Im digitalen Bereich heißt das:

  • Die Website ist zugänglich für alle.  
  • Screenreader können Inhalte lesen. 
  • Videos haben Untertitel
  • Tastaturnavigation ist möglich. 

Wer ist vom Barrierefreiheitsgesetz ausgenommen?

Ausgenommene Inhalte:

  • Zeitbasierte Medien, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden. 
  • Dateiformate von Büro-Anwendungen, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden. 
  • Online-Karten und Kartendienste, sofern wesentliche Navigationsinformationen barrierefrei in digitaler Form bereitgestellt werden. 
  • Inhalte von Dritten, die weder von dem betreffenden Wirtschaftsakteur finanziert, entwickelt noch kontrolliert werden. 
  • Inhalte von Websites und mobilen Apps, die als Archive gelten und nach dem 28. Juni 2025 nicht mehr aktualisiert oder überarbeitet werden. 

Kleinstunternehmen:

  • Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter:innen.  
  • Unternehmen mit einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro

Was passiert bei Nichteinhaltung des Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)?

Bei Nichteinhaltung des Gesetzes sind Strafen bis zu 80.000 Euro möglich (Stand: 01.03.2024).

Wo ist Barrierefreiheit geregelt? 

Barrierefreiheit ist in verschiedenen Gesetzen und Richtlinien geregelt, z.B.: 

  • In Österreich durch das Barrierefreiheitsgesetz, das Behindertengleichstellungsgesetz und die Bauordnungen
  • In der EU durch die EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit und den EU-Barrierefreiheitsakt
  • Weltweit durch die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und in den USA durch das Americans with Disabilities Act (ADA).